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Erfolgreiche Einführung der Stellenmeldepflicht

Seit dem 1. Juli 2018 gilt die Stellenmeldepflicht. Am 1. November 2019 hat das Staatssekreta-riat für Wirtschaft (SECO) den ersten Bericht zum Vollzugsmonitoring der Stellenmeldepflicht publiziert. Der Bericht des SECO zeigt, dass es den Kantonen gelungen ist, innert kurzer Frist die notwendigen Strukturen in den regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV für die Umsetzung der Stellenmeldepflicht aufzubauen. Dank der Stellenmeldepflicht konnten die für die Vermittlungstätigkeit wichtigen Kontakte zwischen den Unternehmen und den RAV gestärkt werden. So wurden dank der Stellenmeldepflicht Stellensuchende aktiv vermittelt.

Medienmitteilung

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