Im Schweizer Arbeitsmarkt wird das Zusammenspiel von Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage durch Massnahmen der Arbeitslosenversicherung (ALV) beeinflusst. Die Kantone vollziehen die Massnahmen der ALV im Rahmen der öffentlichen Arbeitsvermittlung; diese bildet ein zentraler Teil der nationalen Arbeitsmarktpolitik. Zwischen Bund und Kantonen besteht bezüglich dem Vollzug der ALV eine wirkungsorientierte Leistungsvereinbarung, bei der die berufliche Wiedereingliederung und die Arbeitsvermittlung von Stellensuchenden im Zentrum aller Anstrengungen steht.
In den Kantonen bilden die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) die Ansprechpartner für die Stellensuchenden. Der Bund (Aufsichtsbehörde) steuert die Kantone (Vollzugsbehörde) in der Arbeitslosenversicherung und gibt ihnen messbare Ziele vor. Die Kantone sind in der Wahl ihrer Strategie und ihrer Massnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit frei (föderaler Vollzug).
Die VDK kooperiert bezüglich Wahrnehmung der kantonalen Aufgaben, Entwicklung und Gestaltung der nationalen Arbeitsmarktpolitik eng mit dem Verband Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden VSAA, der sich unter anderem aus den Chefs der 26 kantonalen Arbeitsämtern sowie den zuständigen Vertretern des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO und dem Staatssekretariat für Migration SEM zusammensetzt.