Die Standortförderung ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen mit weiteren Partnern in den Regionen. Die Instrumente der Standortförderung lassen sich vier Bereichen zuordnen: "Standortpromotion/Exportförderung", "Tourismuspolitik", "Regionalpolitik" und "KMU-Politik".
Die erfolgreiche Umsetzung der Standortförderpolitik verlangt eine enge Abstimmung unter den Partnern. Eine erfolgreiche Standortförderung setzt daher vor allem auch eine enge Abstimmung des Bundes mit den Wirtschafts- und Standortförderungen der Kantone voraus. Die VDK übernimmt im Bereich der Standortförderung die interkantonale Koordinationsrolle und ist zudem Ansprechpartnerin für den Bund.
Im Bereich der Standortpromotion ist die "Steuerungsgruppe Landesmarketing", welche durch ein Mitglied der VDK (aktuell Regierungsrat Walter Schönholzer, Kanton Thurgau) präsidiert wird, für die Koordination zuständig. Im Bereich der Regionalpolitik (NRP) erfolgt die Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Kantonen bilateral über das Instrument der Programmvereinbarung und multilateral mit der Konferenz der kantonalen NRP- und Interreg-Fachstellen FSK. Im Bereich Tourismus findet projektbezogen eine Abstimmung zwischen kantonalen, regionalen und örtlichen Tourismusorganisationen statt. Ebenfalls werden über den Schweizer Tourismus-Verband (STV) die Kontakte zu den privaten Anbietern unterhalten.